Schutz von FLINTA*-Personen vor sexualisierter Gewalt
Beschlossen auf der Landesmitgliederversammlung am 9. Mai 2026

Der Fall von Collien Fernandes und Giséle Pelicot.
Fehlende Frauenhäuser trotz Zunahme von Sexualstraftaten.
Das Erstellen von pornografischen Inhalten mit KI wie Grok.
Zahlreiche Fälle haben uns mal wieder gezeigt, dass FLINTA*-Personen sexualisiert, demütigt und für ihren Körper missbraucht werden. Laut dem Ende 2025 veröffentlichten Bericht „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2024„1 haben Sexualstraftaten, verglichen mit dem Jahr 2023, zugenommen, in Form von digitaler Gewalt, häuslicher Gewalt und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung. Trotzdem erleben wir immer wieder, wie patriarchale Strukturen Täter schützen. Sexualisierte Gewalt ist ein gesellschaftliches Problem und zur Bekämpfung muss unter anderem besseren Schutz für Opfer geleistet werden.
Was fordern wir?
1. Deepfakes und Co.: sexuelle Gewalt im Internet
Die KI-Revolution ermöglicht eine neue Form von sexualisierter Gewalt: das Erstellen von pornografischen Inhalten aus nur wenigen Bildmaterialien. Chatbots wie Grok erzeugten Anfang 2026 Tausende sexualisierte Inhalte, ohne das Einverständnis der Betroffenen. Bisher gibt es keine gesetzliche Lage zur Bestrafung solcher Taten.
Weiterhin erleben FLINTA*-Personen auch digitale Gewalt durch Spanner Aufnahmen. Auch wenn Aufnahmen im Kontext von Upskirting bereits strafbar sind, gibt es noch zahlreiche gesetzliche Lücken was öffentliche Badebereiche oder Sauna angeht. Statistiken zeigen außerdem auch, dass besonders in (Ex-)Partnerschaften digitale Gewalt als Form der Kontrolle verwendet wird.2 Dies umfasst nicht nur
das Veröffentlichen von intime Fotos und Videos, sondern auch die Androhung der Veröffentlichung und die Erpressung damit, auch „Sextortion“ genannt.
Es braucht spezialisierte polizeiliche Anlaufstellen für Betroffene sexualisierter Deepfakes. Diese Stellen müssen niedrigschwellig erreichbar, fachlich geschult und ausreichend ausgestattet sein. Betroffene sollen dort ernst genommen, geschützt und unterstützt werden – auf Wunsch auch durch weibliche Polizeibeamtinnen. Strafverfolgung darf nicht nur auf dem Papier stehen, sondern muss tatsächlich möglich sein.
Wir wollen Schutz von sexueller Selbstbestimmung und Recht auf das eigene Bild.
Wir fordern:
- Das Erstellen und Verbreiten sexualisierter Deepfakes, die ohne Einvernehmen erstellt wurden, sollen unter Strafe gestellt werden
- Internetplattformen sollten verpflichtet werden, sexualisierte Deepfakes schnell zu entfernen
- den Aufbau einer spezialisierten polizeiliche Anlaufstellen für Betroffene
- Verbot von sogenannten Nudify-Apps, die gefälschte Sexbilder erstellen.
2. Umsetzung des Gewalthilfegesetzes im Saarland
Das Gewalthilfegesetz wurde am 31. Januar 2025 im Bundestag verabschiedet, der ab dem 1. Januar 2032 gelten soll. Damit wurde zum ersten Mal ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder geschaffen.3 Damit soll gezielt geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt bekämpft werden und Betroffenen den Zugang zu Hilfsangeboten gewährleistet werden. Doch auch wenn der Bund finanzielle Mittel bietet, muss der Großteil der Finanzierung und Umsetzung durch die Länder selbst erfolgen.
Bundesweit fehlen über 12.000 Plätze, die nach der Istanbul-Konvention benötigt werden. Bürokratische Hürden und mangelnde Ressourcen prägen die aktuelle Lage, die weiterhin durch mangelnde Barrierefreiheit verstärkt wird, denn laut der „Bundesweite Frauenhaus-Statistik 2024„4 hatte jede fünfte Frau im Frauenhaus eine Behinderung oder Beeinträchtigung.
Wir brauchen sichere Orte für Opfer häuslicher Gewalt, denn wir wissen: der gefährlichste Ort für viele FLINTA*- Personen ist oft das eigene Zuhause.
Wir fordern:
- Mehr Plätze schaffen durch das Errichten von neuen Frauenhäuser und stärker unterstützen bereits vorhandenen mit finanziellen Mitteln.
- Frauenhäuser intersektional, barrierefrei und inklusiv ausbauen
- Ausbauen von weiterführenden Beratungsangebote, darunter psychosoziale Beratung sowie Unterstützung bei administrativen und rechtlichen Fragen.
3. Nur Ja heißt Ja!
Am 28. April stimmte die Mehrheit des EU Parlamentes für die Forderung nach der Einführung einer einheitlichen strafrechtlichen Definition von Vergewaltigung und fordern die EU-Kommision zum Handeln auf. Genau das fordern wir auch: Länder wie Schweden, Spanien, Frankreich und Griechenland haben diese Regelung bereits adoptiert, doch Deutschland stellt sich quer.
Die Geschichte von Giséle Pelicot zeigt aber ganz eindeutig: „Nur Nein heißt Nein“ reicht nicht. Denn viele Opfer sind oft nicht dazu in der Lage, sich aktiv zu wehren, ob verbal oder physisch, aus Angst, Scham, Schock oder Sedierung. Ferner verstärkt die Regelung Victim-Blaming. Wir sagen: Wenn keine ausdrückliche Zustimmung vorhanden ist, dann ist eine sexuelle Handlung eine Vergwewaltigung.
Wir fordern: die Aufnahme des Prinzips „Nur Ja heißt Ja„ in das Gesetz!
Quellen
- https://www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeldungen/251121_BLB_Strafta-
ten_gegen_Frauen2024.html ↩︎ - https://www.frauenhauskoordinierung.de/themenportal/gewalt-gegen-
frauen/gewaltformen/digitale-gewalt ↩︎ - https://www.frauenhauskoordinierung.de/arbeitsfelder/rechtsanspruch-auf-
schutz/gewalthilfegesetz ↩︎ - https://www.frauenhauskoordinierung.de/fileadmin/redakteure/Publikationen/Stati-
stik/FHK-Frauenhaus-Statistik_2024__Kurzfassung_.pdf ↩︎