15. Juli 2002

Endlich Schluss mit Praxis des Führerscheinentzugs bei Cannabis-Besitz



Grüne Jugend fordert Einsatz modernen Drogen-Schnelltest im Saarland – Für eine Gleichbehandlung von Alkohol und Cannabis 
Das Bundesverfassungsgericht hat am 12.07.2002 entschieden, dass die Praxis des Entzugs der Fahrerlaubnis aufgrund bloßen Besitzes oder des gelegentlichen Konsums von Cannabis verfassungswidrig ist.

Zu dem Beschluss erklärt Christian Klein, Landesvorsitzender der Grünen Jugend Saar: „Das Bundesverfassungsgericht macht endlich Schluss mit der verfassungswidrigen Anwendung der Fahrerlaubnisverordnung. KonsumentInnen von Cannabis, die ihren Konsum von der Teilnahme am Straßenverkehr trennen können, brauchen nicht mehr den Entzug der Fahrerlaubnis zu fürchten. Auch die Mär vom sogenannten Flash- Back-Phänomen ist damit endgültig ins Reich der Phantasie verbannt. Die Vorraussetzung für die Gleichbehandlung von Alkohol und Cannabis ist durch moderne Drogen-Schnelltests, wie sie gerade in Brandenburg eingeführt wurden, erfüllt: Die Fahrtüchtigkeit kann vor Ort wie bei Alkohol festgestellt und gegebenenfalls mit einem Bluttest abgesichert werden.“

Die Grüne Jugend sieht sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in ihrer Forderung nach einer Ablehnung der Diskriminierung von Cannabis-KonsumentInnen bestätigt. „Schließlich wird auch niemandem der Führerschein entzogen, weil er einen Kasten „Karlsberg Ur-Pils“ im Kofferraum transportiert“, meiner Klein weiter.

Die Grüne Jugend Saar fordert nun eine rasche Novelle der Fahrerlaubnisverordnung, so dass eine Gleichbehandlung von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehr gewährleistet wird. Ebenso fordert der Landesvorsitzende der Grünen Jugend, Christian Klein, die saarländische Landesregierung auf, schnellstmöglich moderne Drogen-Schnelltests einzuführen, um die Fahrtüchtigkeit wie bei Alkohol vor Ort fest zu stellen. Wie beim Konsum von Alkohol vertrage sich auch der Cannabis-Konsum nicht mit der Teilnahme am Straßenverkehr. Berauschte Fahrer müssten im Sinne der Verkehrssicherheit identifiziert werden und mit Sanktionen rechnen.

Kopfschütteln der Grünen Jugend hingegen erntet übrigens das rückwärtsgewandte Regierungsprogramm 2002/2006 von CDU und CSU, in dem es heißt: „Das Jugendstrafrecht muss differenziertere Sanktionen vorsehen, um noch besser auf den einzelnen Täter einwirken zu können: Warnschussarrest aus erzieherischen Gründen, Meldepflichten und Fahrverbote werden wir ermöglichen.“



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