Formulare

Auf dieser Seite finden sich folgende Dokumente und Formulare:

  • Antrag auf Erstattung von Auslagen – Download – Der Antrag kann auch online gestellt werden.
  • Antrag auf Erstattung von Fahrtkosten – Download – Der Antrag kann auch online gestellt werden.
  • Erstattungsrichtlinien vom 11.02.2018 (zuletzt geändert: 15.04.2018) –
  • Geschäftsordnung des Landesvorstandes der Grünen Jugend Saar vom 11.04.2020 – Download
  • Satzung der Grünen Jugend Saar vom 24.08.1993 (zuletzt geändert: 26.09.2020) inklusive Frauen Inter und Trans Statut – Download
  • Regeln für das Verhalten in Gruppenchats und auf Social-Media Kanälen (Netiquette) vom 09.04.2020 – Download

Rückfragen zu den Bestimmungen können buero@gruenejugendsaar.de„>per E-Mail an den Landesvorstand gerichtet werden. Rückfragen zu den Erstattungsrichtlinen können erstattung@gruenejugendsaar.de„>per E-Mail an die / den Landesschatzmeister*in gerichtet werden.


VERBINDLICHE RICHTLINIEN ZUR ERSTATTUNG VON FAHRTKOSTEN UND AUSLAGEN

§1 – GELTUNG

Die Grüne Jugend Saar erstattet ihren Mitgliedern entstandene Fahrt- und Sachkosten, sofern sie mit ihrem Engagement für die Grüne Jugend Saar zusammenhängen. Die folgenden Richtlinien zur Erstattung von Fahrkosten und Auslagen sind verbindlich für die Arbeit der / des Landesschatzmeister*in. Ihre Einhaltung wird vom übrigen Landesvorstand überwacht. Diese Richtlinien können nur mittels Beschluss des Landesvorstands geändert werden, dabei wird eine Zweidrittel-Mehrheit benötigt.

§2 – ERSTATTUNGSFÄHIGKEIT

Erstattungsfähig sind ausschließlich jene Kosten, die im Rahmen des Engagements für die Grüne Jugend Saar tatsächlich erstanden sind. Dabei sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Erstattungsanträge für Auslagen im Zusammenhang mit Veranstaltungen der an den Landesverband angeschlossenen Orts-, Kreis- und Stadtverbände müssen mit der / dem Landesschatzmeister*in bzw. bei Nichterreichbarkeit mit dem LaVo abgesprochen sein.

§3 – ERSTATTUNGSFRISTEN

Erstattungsanträge müssen der / dem Landesschatzmeister*in spätestens drei Monate nach Kostengrund vollständig vorliegen. Für Erstattungsanträge im vierten Jahresquartal (Oktober – Dezember) gilt eine Sonderfrist. Anträge aus diesem Quartal müssen bis zum 15.01. des Folgejahres vorliegen, dies dient einer effizienten Kosten- und Ausgabenplanung, sowie der Haushaltsaufstellung. Verspätete Erstattungsanträge dürfen nur nach ausdrücklicher und einstimmiger Genehmigung des geschäftsführenden Landesvorstands bearbeitet werden.

§4 – BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DIE ERSTATTUNG VON FAHRTKOSTEN

Erstattet wird jeweils der günstigste Tarif (Sparpreis) in der zweiten Klasse der Deutschen Bahn. Bei Jugendlichen bis einschließlich 18 Jahren wird im SaarVV Tarif und im DB Tarif ausschließlich der JugendBahnCard 25 Tarif erstattet. Grundsätzlich sind Reisen immer mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchzuführen. Sollte dies nicht möglich oder unzumutbar sein, so werden in begründeten Einzelfällen Erstattungen von Fahrtkosten mit dem Auto mit 0,20 € pro Kilometer gewährt.

Anspruchsberechtigt sind Teilnehmer*innen an Veranstaltungen der Grünen Jugend Saar oder einer ihrer Untergliederungen, sowie Mitglieder der GJ Saar, die an Veranstaltungen der politischen Bildung anderer Organisationen teilnehmen. Bei zu erwartenden Reisekosten über 80€ pro Person muss ein Kostenvoranschlag der erwarteten Kosten der / dem Landesschatzmeister*in beziehungsweise bei Nichterreichbarkeit dem LaVo vorgelegt werden und durch den LaVo genehmigt werden. Im Ausnahmenfall kann eine Erstattung z.B. durch zeitlichen Druck usw. mit 2/3 Mehrheit durch den LaVo genehmigt werden, andernfalls ist eine Erstattung nicht möglich. Platzreservierungen werden erstattet, Nachlösegebühren dagegen nicht. Sofern die / der Antragende Kinder im betreuungsbedürftigen Alter hat und im Rahmen der Veranstaltung keine zentrale Kinderbetreuung angeboten wird können neben den Fahrtkosten Kinderbetreuungskosten in tatsächlicher Höhe gesondert schriftlich geltend gemacht und mit dem Antrag auf Fahrkostenerstattung eingereicht werden.

§5 – ERSTATTUNGEN GEGENÜBER NICHTMITGLIEDERN

Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich ausschließlich Mitglieder der Grünen Jugend Saar, über Ausnahmen befindet der geschäftsführende Landesvorstand, bei Vakanz die / der Landesschatzmeister*in.

§6 – FORM DER ERSTATTUNGSANTRÄGE

Die Erstattungsanträge sind nur in Verbindung mit den vorgesehenen Formularen zulässig, welche durch die / den Landesschatzmeister*in auf der Webseite der Grünen Jugend Saar zum Download angeboten werden. Dabei sind alle vorgesehen Felder auszufüllen. Neben der persönlichen Einreichung ist die Einreichung per E-Mail an erstattung@gruenejugendsaar.de zulässig, wobei die Originalbelege bis zum Jahresende nachgereicht werden müssen. Auch eine postalische Einreichung an die Landesgeschäftsstelle der Grünen Jugend Saar ist zulässig, in diesem Falle ist hinsichtlich der Frist das Datum des Poststempels maßgeblich. Belege auf Thermopapier sind zusätzlich in Kopie beizufügen. Erstattungsanträge ohne nachvollziehbare Belege sind nicht zu erstatten, Ausnahmen beschließt in begründeten Einzelfällen der geschäftsführende Landesvorstand einstimmig.

§7 – SONSTIGE BESTIMMUNGEN

Erstattungen werden ohne Ausnahme in Euro gewährt. Sofern Erstattungsanträge für Kosten, die in anderen Währungen angefallen sind eingereicht werden, ist der offizielle Wechselkurs am Tag der Entstehung des Kostengrundes für die Erstattung maßgeblich. Die genaue Summe ist durch die / den Landesschatzmeister*in zu ermitteln und vom geschäftsführenden Landesvorstand zumindest mehrheitlich zu bestätigen. Erstattungen werden ausschließlich auf innerhalb des Euroraums geführte Konten angewiesen.

Erstattungsanträge für Kosten in Summe von über 100 € (vor Spende) bedürfen einer Bestätigung durch den Landesvorstand, die mit einfacher Mehrheit ergeht. Davon ausgenommen sind Erstattungsanträge für Fahrkosten. Erstattungsanträge für Kosten in Summe von über 200 € (vor Spende) bedürfen einer besonderen Bestätigung durch den Landesvorstand, die mit qualifizierter Mehrheit ergeht.