Altersgrenze beim Wahlrecht abschaffen!
Anlässlich der Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahren für die Wahlen zum Europaparlament fordert die GRÜNE JUGEND Saar die Abschaffung der Altersgrenze für das Kommunal- und Landtagswahlrecht. Dazu Jeanne Dillschneider und Santino Klos, Sprecher:innen der Grünen Jugend Saar: „Die SPD-Landtagsfraktion will das Alter für die Kommunalwahl auf 16 herabsenken. Damit wäre schon ein wichtiger Schritt zur Beteiligung von Jugendlichen getan. Allerdings ist die Altersgrenze ebenfalls willkürlich und sollte abgeschafft werden. Die SPD muss darüber hinaus auch die Altersgrenze im Landtagswahlrecht absenken, sonst entpuppt sich ihr Wahlversprechen, das Wahlalter zu senken zur Mogelpackung.
Wir fordern viel mehr eine Flexibilisierung des Wahlrechts: Die Altersgrenze sollte durch ein Antragswahlrecht ersetzt werden. Wir möchten für alle, die unter dieser Altersgrenze liegen, die Möglichkeit das Wahlrecht per Antrag zu erhalten. Aus demokratischer Sicht spricht nichts für eine Altersgrenze. Altersgrenzen wie beim Autofahren oder beim Rauchen sind dazu da, Jugendliche vor Gefahren zu schützen. Demokratie und Mitbestimmung sind aber keine Gefahren, sondern Rechte. Geistige Reife oder politisches Wissen sind nicht allein vom Alter abhängig und werden für die Ausübung des Wahlrechts für niemanden sonst vorausgesetzt. Die Gegner*innen einer Abschaffung des Wahlrechtsalters sprechen jungen Menschen die Mündigkeit ab.“
Der GRÜNEN JUGEND Saar sind auch weitere Formen der Jugendbeteiligung wichtig: „Auch, wenn das Wahlrecht für uns ein entscheidender Punkt in Richtung mehr Jugendbeteiligung ist, möchten wir natürlich auch die Jugendbeteiligung auf andere Art und Weise fördern. In der letzten Legislatur gab es dazu eine Anhörungswoche. Die Schlussfolgerungen dazu müssen schleunigst umgesetzt werden. Hier sehen wir die SPD-Landtagsfraktion klar in der Pflicht. Das betrifft beispielsweise die Änderung des Kommunalen Selbstverwaltungsgesetzes (KSVG) hinsichtlich der landesweiten Einführung von Jugendräten mit entsprechenden Rechten und Pflichten.“, so Klos und Dillschneider abschließend.
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