Landesmitgliederversammlung 11.11.2023

Die wichtigsten Links:

Liebe Freund:innen, liebe Mitglieder, liebe Interessierte,

wir freuen uns sehr, euch gem. § 4 Abs. 2 unserer Landessatzung zu unserer nächsten Landesmitgliederversammlung (LMV) einladen zu dürfen. 

Sie findet statt am 11. & 12. November 2023, jeweils ab 11 Uhr im KOMMzentrum Neunkirchen (Kleiststraße 30, 66538 Neunkirchen).

Als Tagesordnung für den offiziellen, beschlussfähigen Teil der Mitgliederversammlung am Samstag, dem 11. November, schlägt der Landesvorstand vor:

  1. Begrüßung durch Landessprecher Santino Klos
  2. Grußworte
  3. Formalia
    1. Feststellung der Beschlussfähigkeit
    2. Bestimmung des Präsidiums (Leitung, Protokoll, Beisitzer:in)
    3. Bestimmung der Wahlhelfer:innen
    4. Abstimmung über die Tagesordnung
  4. Berichte
    1. Landesvorstand und Genderpolitische:r Sprecher:in
    2. Schatzmeister:in und Kassenprüfung
  5. Haushalt/Finanzen
  6. Entlastung des Landesvorstandes
  7. Satzungsänderungsanträge
  8. Wahl eines neuen Landesvorstandes und Grußworte
    1. Sprecher:innen (ein offener, ein FIT*-Platz)
    2. Schatzmeister:in
    3. Politische Geschäftsführung
    4. Organisatorische Geschäftsführung
    5. Pressesprecher:in
    6. Beisitzer:innen
  9. Weitere Wahlen
    1. Kassenprüfung
    2. Genderpolitische:r Sprecher:in
    3. Antidiskriminierungsbeauftragte:r
    4. Delegierte Landesparteitag Bündnis 90/Die Grünen Saarland
    5. Delegierte Landesparteirat/Kleiner Parteitag Bündnis 90/Die Grünen Saar
    6. Delegierte Länderrat der GRÜNEN JUGEND Bundesverband
    7. Delegierte Bundesfinanzausschuss der GRÜNEN JUGEND Bundesverband 
    8. Awarenessteam 
  10. Anträge 
  11. Sonstiges

Zu TOP 9.3. und 9.4.: Hier dürfen nur solche Mitglieder mit abstimmen, die gleichzeitig auch Mitglied bei Bündnis 90/Die Grünen Saarland sind („Doppelmitglieder“). Diese erhalten bei der Akkreditierung eine zweite Stimmkarte, die nur für diese zwei TOPs gedacht sind.

Ab Sonntag, 12. November 2023, findet der inhaltliche Teil unserer LMV statt. Thematisch beschäftigen wir uns dieses Mal mit den Schnittstellen von Klima- und Arbeitskampf. Aktuelle Initiativen wie #WirFahrenZusammen zeigen immer wieder, wie wichtig Solidarität mit den Beschäftigten in den klimarelevanten Branchen ist. Dazu haben wir spannende Gäste aus dem Verband, Trainer:innen der GRÜNEN JUGEND und von anderen Organisationen eingeladen. 

An beiden Tagen ist die Veranstaltung bis 19 Uhr geplant. Am Samstag lassen wir den Abend danach noch gemeinsam in Neunkirchen ausklingen. Für Verpflegung ist an beiden Tagen ausreichend gesorgt.

Die aktuelle Version unserer Satzung findet ihr hier: https://gruenejugendsaar.de/ueber-uns/satzung/

Anträge, Satzungsänderungsanträge, Änderungsanträge und Bewerbungen müssen bei Antragsgrün eingereicht online werden: https://gjsaar-lmv.antragsgruen.de. Bitte beachtet dazu die drei verschiedenen Felder für die verschiedenen Antragsformen. Fristen auf Antragsgrün (gem. §4 Abs. 7 unserer Landessatzung):

  • Satzungsänderungsanträge und Änderungsanträge für Satzungsänderungsanträge: Samstag, 4. November 2023, 11:00 Uhr
  • Schriftliche Bewerbungen, Anträge und Änderungsanträge für Anträge: 8. November 2023, 11:00 Uhr

Prinzipiell könnt ihr auch auf der Versammlung Anträge und Bewerbungen einreichen. Der Vorstand bittet dennoch darum, diese bei Antragsgrün innerhalb der Frist einzureichen, da sie sonst im Antragsbuch, das vor Beginn der Versammlung versendet wird, fehlen. Satzungsänderungsanträge und Änderungsanträge für solche können nach Ablauf der Antragsfrist nicht mehr eingereicht werden.

Bitte bildet Fahrgemeinschaften in euren Kreisverbänden. Eure Fahrtkosten erstatten wir euch unter https://gruenejugendsaar.de/fahrtkostenerstattung-online

Wir haben die Möglichkeit, PDF-Bewerbungen und Sharepics im GRÜNE JUGEND Corporate Design zu machen. Falls ihr euch bewerben möchtet, dann sendet bitte euren Bewerbungstext, ein Bild (optional) und sonstiges an buero@gruenejugendsaar.de. Wir schicken euch die Bewerbung dann im neuen Design zum Hochladen bei Antragsgrün zurück. Das ist nur ein Angebot unsererseits und natürlich nicht zwingend nötig.