Laut dem §218 StGB sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland grundsätzlich für alle Beteiligten strafbar, mit nur ein paar konkreten Ausnahmen. Zudem wird es Ärzt*innen nicht erlaubt öffentlich mit dem Angebot der Abtreibung zu informieren. Die Grüne Jugend Saar lehnt deshalb die §§218-219 StGB ab. Dazu äußerte sich die Genderpolitische Sprecherin der Grünen Jugend Saar, Lara Bütermann, […]